Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2014 - 2 LB 11/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 12 Abs 2 S 3 BBesG, § 42 Abs 1 VwGO, § 79 Abs 1 Nr 1 VwGO
Rückforderung überzahlter Dienstbezüge; Auswirkung fehlender Anerkennung der Mitverantwortlichkeit der Behörde für Überzahlung im Ausgangsbescheid bei Korrektur durch den Widerspruchsbescheid; Zweck der Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs 2 S 3 BBesG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung überzahlter Dienstbezüge eines Soldaten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 31.10.2013 - 12 A 7/12
- OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2014 - 2 LB 11/14
- BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 89.14
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10
Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2014 - 2 LB 11/14
Deshalb ist aus Gründen der Billigkeit in der Regel von der Rückforderung teilweise abzusehen, wenn der Grund für die Überzahlung in der überwiegenden behördlichen Verantwortung liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.2012 -2 C 15.10 -, juris). - OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Rückforderung überzahlter …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2014 - 2 LB 11/14
Für sich genommen reicht ein derartiger Fehler nicht aus, um die Verringerung des Rückforderungsbetrages aus Gründen der Billigkeit rechtlich geboten erscheinen zu lassen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris).
- VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
Rückforderung einer Mehrarbeitsvergütung
Da nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Gegenstand der Anfechtungsklage der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt ist, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, ist es unerheblich, wenn eine alle wesentlichen Aspekte berücksichtigende Billigkeitsentscheidung erst durch diesen getroffen wird (BVerwG…, Beschluss vom 20.05.2015 - 2 B 89.14 - juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 12.09.2014 - 2 LB 11/14 - juris Rn. 38). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2020 - 1 L 23/20
Rückforderung von Dienstbezügen: Billigkeitsentscheidung bei überwiegendem …
c) Entgegen der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts ist die von der Beklagten nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG getroffene Billigkeitsentscheidung, von der Rückforderung nicht ganz oder teilweise abzusehen, unter Einbeziehung der in der Begründung des Berufungszulassungsantrags vom 23. März 2020 und in der Berufungsbegründung vom 8. Juni 2020 zulässigerweise ergänzten Ermessenserwägungen nicht zu beanstanden (§ 79 Abs. 1 Nr. 1, § 114 Satz 1 und 2 VwGO; vgl. zur Ergänzung von Ermessenserwägungen im Berufungszulassungsverfahren OVG NRW…, Beschluss vom 29. April 2011 - 18 A 1491/10 -, juris Rn. 3 ff.; s. ferner OVG SH, Urteil vom 12. September 2014 - 2 LB 11/14 -, juris Rn. 38). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16
Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen
Rn. 48 m. w. N. zur Rechtsprechung des dortigen Senats, sowie Schl.-H. OVG, Urteil vom 12. September 2014 - 2 LB 11/14 -, juris, Rn. 37 ff., insb. - OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LB 102/23
Billigkeitsentscheidung; Ermessensentscheidung; Klageänderung; Rechtshängigkeit; …
Es ist deshalb unerheblich, dass die Beklagte ihre Mitverantwortlichkeit für die Überzahlung nicht in den Ausgangsbescheiden geprüft und dort keine Ermessenserwägungen zu einem vollständigen oder teilweisen Absehen von der Rückforderung bzw. zu Ratenzahlungen angestellt hat (vgl. OVG SH, Urt. v. 12.09.2014 - 2 LB 11/14, juris Rn. 38). - VG Cottbus, 29.09.2016 - 5 K 346/15
Aufhebung eines Rückforderungsbescheides
Dabei ist entgegen der teilweise in der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.7.2013, 5 LB 85/13 -, Rn 36, juris; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 - juris; Beschluss vom 18.8.2014, 13 LA 50/14 -, Rn 31, juris; Beschluss vom 20.3.2015, 5 LA 139/14 -, Rn 17, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. April 2015 - 5 LB 141/14 -, DVBl 2015, 919-923; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. September 2014 - 2 LB 11/14 -, juris) vertretenen Auffassung dieser Maßstab hier trotz der vom Beklagten vorgetragenen Tatsache anzuwenden, dass der Festsetzungsbescheid im Rahmen der Massenverwaltung anlässlich der Neufestsetzung im Jahr 2009 erlassen worden sei.